Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). 3Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.12.2022 I 2240
Änderung durch Art. 9 Abs. 4 G v. 30.9.2025 I Nr. 233 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 286 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet